Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbestimmungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote sowie Markt- und Sozialforschungsaufträge, welche der Auftraggeber bei ISM GLOBAL DYNAMICS anfordert und/oder beauftragt.

Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers denen von ISM GLOBAL DYNAMICS widersprechen oder Abweichungen enthalten, gelten diese nicht automatisch. Dies gilt auch dann, wenn von Seiten des Auftraggebers ausdrücklich die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert wird. Im Falle von Abweichungen und Widersprüchen finden jedoch alle übereinstimmenden und alle sich nicht widersprechenden Regelungen Anwendung.

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform und Annahme beider Vertragsparteien. Darüber hinaus finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

2. Angebote

ISM GLOBAL DYNAMICS unterbreitet dem Auftraggeber Untersuchungsvorschläge unter Angabe von Aufgabenstellung, Untersuchungsmethode, Zeitbedarf und Vergütung. Der Auftraggeber erhält diesen Untersuchungsvorschlag ausschließlich als Grundlage für die Entscheidung über die Auftragsvergabe an ISM GLOBAL DYNAMICS. Der Inhalt darf nur unter der Voraussetzung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und ISM GLOBAL DYNAMICS ganz oder teilweise an Dritte weitergegeben werden.

Die Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich, auch per E-Mail.

Das Angebot behält 3 Monate unverändert seine Gültigkeit. In dieser Zeit hat ISM GLOBAL DYNAMICS jedoch jederzeit das Recht, das Angebot zurückzuziehen bzw. zu ändern, sofern der Auftraggeber dieses noch nicht verbindlich angenommen hat.

Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann nur durch eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung von ISM GLOBAL DYNAMICS garantiert werden, welche die Dauer sowie ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festlegt.

3. Vergütung

Die im Untersuchungsvorschlag angegebene Vergütung beinhaltet grundsätzlich alle für die Durchführung des Auftrags zu erbringenden Leistungen. Über zusätzlich entstehende Kosten, die nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung sind – etwa für Testmaterial oder Reisen – wird der Auftraggeber ebenfalls im Untersuchungsvorschlag informiert. Diese werden nach Abschluss der Untersuchung in Rechnung gestellt.

ISM GLOBAL DYNAMICS unterbreitet das Angebot aufgrund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. Notwendige Mehrkosten, die aufgrund fehlender oder fehlerhafter Informationen entstehen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, sofern sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber nachvollziehbar und hinreichend bestimmt sind. Dabei ist es unerheblich, ob der Auftraggeber diese Mehrkosten zu vertreten hat.

Die Vergütung wird in den Angeboten grundsätzlich netto ohne Mehrwertsteuer und in EURO angegeben. Sollte der Auftraggeber ausdrücklich eine abweichende Währung für die Vergütung wünschen, unterliegt diese den Wechselkursschwankungen. Als Referenzkurs wird der Durchschnittskurs des Monats, in dem das Angebot unterbreitet wird, zugrunde gelegt. Entstehen ISM GLOBAL DYNAMICS durch Kursschwankungen zusätzliche Kosten, können diese nach schriftlicher Information an den Kunden weiterberechnet werden.

Sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde, sind 50 % des Honorars bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung des Auftrags an ISM GLOBAL DYNAMICS zu entrichten. Umfasst ein Auftrag mehrere Phasen, in denen bereits Teilergebnisse zu liefern sind, erfolgt für jede Phase eine Abrechnung. Im Falle von Zahlungsverzug ist ISM GLOBAL DYNAMICS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. ISM GLOBAL DYNAMICS behält sich im Fall säumiger Zahlungen auch das Recht vor, Leistungen zurückzubehalten.

4. Durchführung des Auftrags

ISM GLOBAL DYNAMICS führt die beauftragten Projekte und Untersuchungen im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Grundsätzen und nach den Regeln der Markt- und Sozialforschung (ADM und ESOMAR) aus.

ISM GLOBAL DYNAMICS ist berechtigt, zur Unterstützung der Leistungserbringung Teilleistungen durch Dritte erbringen zu lassen, sofern diese ausreichend qualifiziert sind und nach den anerkannten Grundsätzen und nach den Regeln der Markt- und Sozialforschung (ADM und ESOMAR) arbeiten.

Sollte sich nach Auftragserteilung herausstellen, dass die Untersuchung aufgrund unvorhersehbarer Gründe – sowohl für den Auftraggeber als auch für ISM GLOBAL DYNAMICS – undurchführbar ist, wird der Auftraggeber darüber umgehend informiert. Sollte keine methodische Lösung des Problems gefunden werden, ist ISM GLOBAL DYNAMICS berechtigt, den Auftrag wegen Undurchführbarkeit zurückzugeben.

5. Eigentums- und Urheberrechte sowie akzessorische Pflichten

ISM GLOBAL DYNAMICS behält alle Rechte, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Insbesondere erkennt der Auftraggeber an, dass bzgl. Untersuchungsvorschlägen, Methoden, Konzepten, Verfahren und Verfahrenstechniken sowie an von ISM GLOBAL DYNAMICS erstellten Veröffentlichungen, Präsentationen und Grafiken das alleinige Urheberrecht sowie alle Schutzrechte bei ISM GLOBAL DYNAMICS liegen. Das Urheberrecht des Kunden an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt davon unberührt.

Sämtliche Unterlagen, Material und Daten, die aus der Durchführung des Auftrags resultieren, verbleiben im Eigentum von ISM GLOBAL DYNAMICS. Dies dient auch zur Wahrung der Anonymität der Befragten und/oder Testpersonen. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Unterlagen in den Geschäftsräumen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzusehen. Davon abweichende Wünsche des Auftraggebers sind bei Auftragserteilung gemeinsam schriftlich festzuhalten.

Auftraggeber und ISM GLOBAL DYNAMICS verpflichten sich zur strengsten Vertraulichkeit hinsichtlich der im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten Informationen. Dies gilt gleichermaßen für Unternehmen und Personen, die von ISM GLOBAL DYNAMICS mit der Durchführung von Teilleistungen des Auftrags beauftragt werden, und auch nach Beendigung des Auftrags. Nicht davon betroffen sind Informationen, die nachweislich bereits vor Erteilung des Auftrags öffentlich bekannt und/oder zugänglich waren.

6. Untersuchungsergebnisse und Untersuchungsbericht

Untersuchungsergebnisse und Untersuchungsbericht stehen dem Auftraggeber zum internen Gebrauch zur Verfügung. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung – auch in wesentlichen Teilen – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch ISM GLOBAL DYNAMICS. Ausnahme hiervon bilden Informationen, die aufgrund von Urheber- oder Eigentumsrechten dem Auftraggeber gehören.

Insoweit der Auftraggeber Untersuchungsergebnisse oder Inhalte aus dem Untersuchungsbericht zitiert, sind diese deutlich als solche zu kennzeichnen und ISM GLOBAL DYNAMICS als Verfasser zu nennen. ISM GLOBAL DYNAMICS haftet nicht für Schäden, die durch unrechtmäßige oder fahrlässige Verwendung der Untersuchungsergebnisse durch den Auftraggeber entstehen.

7. Gewährleistung und Haftung

Die Haftung von ISM GLOBAL DYNAMICS sowie Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nichts anderes bestimmt ist.

ISM GLOBAL DYNAMICS gewährleistet eine ordnungsgemäße Durchführung der Untersuchung nach wissenschaftlichen Grundsätzen und Auswertungsmethoden gemäß §4. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers aufgrund offensichtlicher Mängel sind spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Untersuchungsergebnisse schriftlich geltend zu machen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Kenntnisnahme des Mangels, spätestens jedoch 3 Monate ab Bekanntgabe der letzten rechtserheblichen Daten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Erhalt der letzten rechtserheblichen Ergebnisse (Daten) und beträgt ein Jahr.

ISM GLOBAL DYNAMICS haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Entscheidungen und Empfehlungen des Auftraggebers entstehen, die dieser im Zusammenhang mit den Untersuchungsergebnissen getroffen hat. Der Auftraggeber erkennt an, dass er sämtliche Maßnahmen und Entscheidungen allein zu verantworten hat, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche grobe Pflichtverletzung oder fahrlässiges Verhalten seitens ISM GLOBAL DYNAMICS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vor. Hierzu zählen vor allen Dingen schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie arglistiges Verschweigen von Mängeln der Untersuchung.

Bei durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schäden haftet ISM GLOBAL DYNAMICS lediglich im Rahmen vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Nettovergütung des jeweiligen Auftrages beschränkt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und unvorhersehbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Sofern der Auftraggeber wegen angeblicher Pflichtverletzungen seitens ISM GLOBAL DYNAMICS in Anspruch genommen wird und der Auftraggeber daher bei ISM GLOBAL DYNAMICS regressieren möchte, ist ISM GLOBAL DYNAMICS frühestmöglich zu informieren. ISM GLOBAL DYNAMICS ist berechtigt, den Rechtsstreit zu führen oder zu betreuen. Dieses Recht lässt die Verteidigungsrechte des Auftraggebers unberührt.

8. Verzug, Beschädigung oder Verlust

Sämtliche vom Auftraggeber überlassenen Materialien, insbesondere Testprodukte, behandelt ISM GLOBAL DYNAMICS mit größter Sorgfalt. Der Versand erfolgt dabei auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.

Insofern haftet ISM GLOBAL DYNAMICS für deren Verlust und/oder deren Beschädigung oder für die Überschreitung der Lieferfrist sowie dadurch verursachte Verzögerungen und Folgekosten nur, sofern diese grob fahrlässig durch ISM GLOBAL DYNAMICS verursacht wurden. ISM GLOBAL DYNAMICS ist ebenso von der Haftung befreit, wenn vorgenannte Schäden durch Dritte oder Umstände (insbesondere höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, hoheitliche Maßnahmen, Aussperrung), die ISM GLOBAL DYNAMICS nicht vorhersehen, beeinflussen oder abwenden konnte, eintreten.

Gerät der Auftraggeber in Verzug mit der Bereitstellung der für die Untersuchung notwendigen Informationen oder Materialien, ist ISM GLOBAL DYNAMICS berechtigt, die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend zu verlängern.

9. Produkttests

Wenn die Leistungen das Testen oder Verwenden von Produkten, Mustern oder Testmaterialien (auch Prototypen) des Auftraggebers umfassen, trägt der Auftraggeber uneingeschränkt dafür Sorge, dass sämtliche Inhalte, Verpackungen und Etikettierungen allen geltenden Gesetzen in den jeweiligen Ländern entsprechen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, Ausschlussklauseln/Verzichtserklärungen von Befragten zur Verfügung zu stellen bzw. – sollten diese durch ISM GLOBAL DYNAMICS erstellt werden – schriftlich zu genehmigen, sofern diese für die betreffenden Produkte, Muster oder Testmaterialien vorgeschrieben sind.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen Prüfungen/Untersuchungen/Analysen des Testproduktes vor Erteilung des Auftrags an ISM GLOBAL DYNAMICS durchgeführt worden sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt für den Test geeignet ist und keine Hinweise vorliegen, dass das Produkt irgendwelche Schäden hervorrufen kann.

Der Auftraggeber muss ISM GLOBAL DYNAMICS für alle Verluste, Schäden und Forderungen Dritter entschädigen, die aufgrund der im Rahmen der Untersuchung verwendeten Produkte, Muster oder Testmaterialien entstehen. Hierfür verpflichtet sich der Auftraggeber zum Abschluss einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung.

ISM GLOBAL DYNAMICS haftet nicht für die Verwendung, den Verlust oder Beschädigung dieser Produkte, Muster oder Testmaterialien, nachdem sie den Befragten übergeben wurden.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von ISM GLOBAL DYNAMICS. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Auftrag ist Bad Homburg v. d. H. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Unwirksamkeit von Teilen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. Eine unwirksame Klausel des Vertrages ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck sowie den Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform – auch E-Mail oder Telefax.